Fahrerlaubnisrechtliche Aspekte bei Bußgeldsachen
Im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren drohen mitunter nicht nur Fahrverbote. Von erheblicher Bedeutung ist darüber hinaus auch die Eintragung von Verkehrsverstößen im Fahrerlaubnisregister in Flensburg. Seit der Neuregelung im Jahr 2014 haben sich hier zum einen die Tilgungsregelungen von Verkehrsverstößen, aber auch die Regeln über die Entziehung der Fahrerlaubnis beim Erreichen eines bestimmten Punktestandes deutlich verändert und zum Teil auch in der Handhabung verschärft. Auch können bei Verkehrsverstößen in der Probezeit eine Verpflichtung zur Nachschulung sowie eine Verlängerung der Probezeit im Raume stehen.
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, durch eine kompetente fachanwaltliche Beratung die zeitlichen und inhaltlichen Spielräume auszunutzen und das für den Einzelfall bestmögliche Ergebnis zu erreichen. So kann beispielsweise durch eine Verzögerung des Verfahrens im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine günstigere fahrerlaubnisrechtliche Bewertung erreicht werden. Eine kompetente Vertretung in Bußgeldsachen setzt somit immer eine lückenlose Erfassung der fahrerlaubnisrechtlichen Situation des Mandanten voraus, um hier keine Fallstricke zu übersehen. Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle und fachlich kompetente Vertretung mit daraus resultierender kompletter Aktenkenntnis unerlässlich.
Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sind insbesondere dann im Hinterkopf zu behalten, wenn der bußgeldrechtliche Vorwurf dahin geht, dass Alkohol oder Betäubungsmittel beim Fahren im Spiel gewesen seien. Hier können im Wiederholungsfall, aber auch bereits im Falle eines ersten Verstoßes, insbesondere im Bereich der Betäubungsmittel, langfristige Konsequenzen für die Fahrerlaubnis drohen, hinsichtlich der Sie von dem Ihrerseits beauftragten Fachanwalt mit Kompetenz und soweit erforderlich unter Zuziehung verkehrspsychologischer Hilfe beraten werden. Auch im Bußgeldrecht endet der Fahrerlaubnisbezug nicht zwingend durch die gerichtliche Sanktionierung, vielmehr kann die viel größere Problematik in der sich gegebenenfalls anschließenden Prüfung durch die Verwaltungsbehörde liegen. Es empfiehlt sich somit auch und gerade in diesen Bereichen und in Fällen mehrfacher Eintragungen schnell kompetente fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In unserer Kanzlei betreut Sie bei verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen wirksam Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Holger Böltz. Sie erreichen ihn über unser Kontaktformular oder telefonisch unter (07071) 407870.
Das Verkehrsrecht wird in unserer Kanzlei von
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