Scheidungsfolgenvereinbarung / Ehevertrag
Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner über Scheidungsfolgensachen wie Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinandersetzung, u. a. einig sind, bedarf es weder einer gerichtlichen, noch einer sonstigen Regelung. Schön, wenn sich die Parteien an die Vereinbarungen halten und z. B. der Unterhalt dauerhaft regelmäßig eingeht.
Rechtssicherheit vermittelt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.
Aus einer solchen kann, ohne dass ein langwieriger Prozess erforderlich wird, im Falle von unterlassenen Zahlungen die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Über alles, was in solch einer Vereinbarung geregelt wird, kann und muss nicht mehr gestritten werden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist damit der einfachste und günstigste Weg zur Schaffung von Rechtssicherheit und Befriedung evtl. Streitpunkte.