Im Gesellschaftsrecht sind wir überwiegend beratend und rechtsgestaltend tätig. So begleiten wir mittelständische Unternehmen bei Gründung, Umstrukturierungen (wie z. B. Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz) und der Unternehmensnachfolge.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht ist die Gründung sogenannter Familiengesellschaften zum Zwecke der Nachfolgeplanung bei größeren Vermögen.
Das Gesellschaftsrecht wird in unserem Büro von
Herrn Rechtsanwalt Schilling
bearbeitet.
