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Familienrecht

Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung

Im Zuge einer Scheidung gilt es häufig auch die vermögensrechtlichen Fragen zu klären. So ist die Vermögensauseinandersetzung zu betreiben, das heißt, z. B. gemeinsames Immobilieneigentum aufzuteilen. 

Zudem ist der Zugewinnausgleich durchzuführen, sofern Sie in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben. Dies ist der Fall, wenn Sie keine anderweitigen vertraglichen Regelungen getroffen haben. Dann ist die Differenz zwischen dem Vermögen, welches die Eheleute am Tag der Eheschließung und dem Vermögen, welches die Eheleute am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hatten, auszugleichen.

Zur Vermeidung einer kostenintensiveren gerichtlichen Auseinandersetzung ist es sinnvoll, diese Angelegenheiten im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich zu regeln, was immer unser oberstes Ziel ist.