Delikte bei Bußgeldsachen
Das Bußgeldrecht in Straßenverkehrsangelegenheiten umfasst zunächst einmal die naheliegenden Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren, Rotlichtverstöße, das Nichteinhalten des Mindestabstandes und dergleichen mehr. Hier drohen neben den eigentlichen finanziellen Sanktionen auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen, insbesondere Fahrverbote.
In diesem Bereich sollte schnell eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt erfolgen. Auch gibt es Fristen zu beachten, insbesondere wenn ein Bußgeldbescheid bereits zugestellt worden ist. Um die Vorwürfe und die möglichen Verteidigungsstrategien zu erfassen, ist es insbesondere wichtig, dass zu einem möglichst frühen Verfahrensstand durch den Anwalt Akteneinsicht genommen wird. So kann beispielsweise die Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung gegebenenfalls mit gutachterlicher Hilfe überprüft werden. In diesem Bereich werden oft verborgene Fehlerquellen entdeckt werden können, die im günstigsten Fall zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Diese Fehler werden ohne Aktenkenntnis oft von keiner Stelle bemerkt.
Im Falle einer ordnungsgemäßen Messung kann Ihr Fachanwalt auch im Rahmen der Sanktionierung für Sie günstige Ergebnisse bewirken, beispielsweise die Verhängung eines Fahrverbots verhindern oder zumindest den Zeitpunkt der Verbüßung eines Fahrverbots für Sie günstiger gestalten. Hier wird unter sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts und Ihrer persönlichen Situation der von Ihnen beauftragte Fachanwalt in Absprache mit Ihnen die erfolgversprechendste Verfahrensweise finden.
Eine kompetente Rechtsberatung bieten wir nicht nur in diesen Standardfällen des Bußgeldrechts. Ein immer mehr Bedeutung gewinnendes Thema ist auch der Vorwurf nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung oder Überladung, insbesondere auch im geschäftlichen Bereich. Hier neigen die Verwaltungsbehörden zunehmend dazu, nicht nur gegen den betroffenen Fahrer ein Bußgeldverfahren anzustrengen, sondern darüber hinaus gegen den geschäftlichen Halter des Fahrzeugs sogenannte Verfallsverfahren einzuleiten, bei denen teilweise ein Vielfaches des an und für sich verwirkten Bußgeldes abgeschöpft werden soll. Auch hier finden Sie bei uns kompetente fachanwaltliche Beratung.
In unserer Kanzlei betreut Sie bei verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen wirksam Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Holger Böltz. Sie erreichen ihn über unser Kontaktformular oder telefonisch unter (07071) 407870.
Das Verkehrsrecht wird in unserer Kanzlei von
Herrn Rechtsanwalt Holger Böltz
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