Tübingen: 0 70 71 - 40 78 70 • Stuttgart: 0711 - 24 86 19 10
Verkehrsrecht

Delikte

Im Verkehrsstrafrecht werden diejenigen Verkehrsverstöße zusammengefasst, hinsichtlich derer der Gesetzgeber eine Ahndung durch ein Bußgeld nicht mehr als ausreichend ansieht.

Die gängigsten Tatbestände befassen sich mit dem Vorwurf eines fehlerhaften Verhaltens im Straßenverkehr, sei es hinsichtlich der persönlichen Situation des Fahrers (Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis), sei es hinsichtlich des Fahrverhaltens (Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung im Straßenverkehr). In Betracht kommen weiterhin Vorwürfe wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, aber auch das Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist insbesondere zu beachten, dass es zwingend geboten sein kann, unmittelbar nach Kenntnis des erhobenen Vorwurfs anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jegliche Äußerung zum Sachverhalt kann hier unabsehbare Konsequenzen haben. Hier ist es zwingend notwendig, über einen erfahrenen Strafverteidiger möglichst schnell Akteneinsicht zu erlangen, um dann das weitere Vorgehen besonnen abzustimmen.

Insbesondere bei Vorwürfen wie dem der Straßenverkehrsgefährdung oder dem der Nötigung im Straßenverkehr entscheiden letztlich Wertungsfragen, die durch eine unbedachte Einlassung gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten bereits ganz zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die weitere Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe massiv erschweren oder gar vereiteln können. Wer beispielsweise nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem aufnehmenden Polizeibeamten die Vermutung äußert, er müsse wohl am Steuer eingeschlafen sein, wird kaum mehr die Möglichkeit haben, den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung vom Tisch zu bekommen.

Gerade im Hinblick auf die denkbaren Nebenfolgen, wie insbesondere die im Raum stehende Entziehung der Fahrerlaubnis, gilt hier zunächst der unbedingte Grundsatz “Schweigen ist Gold“. Anschließend kann dann die gemeinsame Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung aller im Raum stehenden Folgen erarbeitet werden.
In unserer Kanzlei betreut Sie im Verkehrsstrafrecht wirksam Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Holger Böltz. Sie erreichen ihn über unser Kontaktformular oder telefonisch unter (07071) 407870.

Das Verkehrsrecht wird in unserer Kanzlei von
Herrn Rechtsanwalt Holger Böltz
bearbeitet.