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Verkehrsrecht

Haftpflichtschaden

In Fällen, in denen Sie einen Verkehrsunfall nicht ausschließlich selbst verursacht und verschuldet haben, können Sie von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz verlangen. Hier gilt es, die angefallenen Ansprüche zunächst einmal zu erkennen und dann der Höhe nach richtig zu beziffern. Hier ist es sinnvoll, bereits in einem frühen Stadium einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beizuziehen, um kompetent vertreten zu sein.

Direkt am Unfallort sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kontaktdaten der Gegenseite komplett erhalten. Meist empfiehlt sich die Beiziehung der Polizei, da diese in der Regel eine eigene Beweissicherung veranlasst. Jedenfalls aber benötigen Sie unbedingt das amtliche Kennzeichen des unfallgegnerischen Fahrzeuges, über das dann unproblematisch die zuständige Haftpflichtversicherung ausfindig gemacht werden kann. In aller Regel empfiehlt es sich auch, vor Ort eigene Lichtbilder aufzunehmen.

Jedenfalls bei einer nicht völlig eindeutigen Haftungslage sollten Sie dann den Unfall auch bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Nach dem ersten Kontakt mit dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt wird sich dieser mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls mit der unfallaufnehmenden Polizeidienststelle und nötigenfalls auch mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

In aller Regel ist es empfehlenswert, einen unabhängigen Schadensgutachter zu beauftragen. Sie sollten es vermeiden, auf ein etwaiges Angebot der Versicherung, den Schaden selbst begutachten zu lassen, einzugehen. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter handelt in aller Regel im Interesse der Versicherung und wird auch von dieser bezahlt, was dazu führen könnte, dass der Schaden gegebenenfalls niedriger angenommen wird als dies bei einem unabhängigen Sachverständigen der Fall wäre. Auch hinsichtlich der Beauftragung des Sachverständigen kann Sie Ihr Anwalt selbstverständlich unterstützen.

Im Rahmen der Schadensregulierung wird Ihr Anwalt darauf achten, dass aus der Vielzahl möglicher Ansprüche diejenigen vollständig geltend gemacht werden, die in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen. Dies ist natürlich zunächst der eigentliche Schaden am Fahrzeug, es gibt jedoch bereits in dieser Hinsicht viele weitere Positionen, die in aller Regel von der Versicherung nicht ohne entsprechende Aufforderung bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise ein angefallener Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, eine Auslagenpauschale oder die Erstattung des merkantilen Minderwertes. Auch die Sachverständigenkosten und die eigenen Anwaltskosten müssen bei einem fremdverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Für den Fall, dass Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden müssen, empfiehlt sich darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung.

Auch bei Personenschäden gibt es verschiedene Ansprüche, die über das geltend zu machende Schmerzensgeld hinausgehen. Dies können Verdienstausfallschäden sein, aber auch Behandlungskosten, Kosten für die während der Verletzungszeiten nicht mögliche Haushaltsführung und weiteres mehr. Im Falle eines Personenschadens sollten Sie sich umgehend darum kümmern, dass eine ärztliche Behandlung erfolgt. Dies ist bereits deswegen erforderlich, da auf diese Weise die Unfallbedingtheit von Verletzungen sicher belegt werden kann.

Die Vertretung durch einen Anwalt ist wie bereits dargestellt hinsichtlich der anfallenden Gebühren eine weitere Ihnen zustehende Schadensposition. Soweit Ansprüche außergerichtlich durchgesetzt werden können, hat demnach auch die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten zu tragen.

Grundsätzlich empfiehlt sich, die anwaltliche Hilfe kurzfristig nach dem Unfallereignis in Anspruch zu nehmen. Dies schon um zu vermeiden, dass die Haftpflichtversicherung beispielsweise durch Beauftragung eines eigenen Sachverständigen Tatsachen schafft.
In unserer Kanzlei betreut Sie bei einem Haftpflichtschaden wirksam Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Holger Böltz. Sie erreichen ihn über unser Kontaktformular oder telefonisch unter (07071) 407870.

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