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KONTAKT

Im verkehrsrechtlichen Bereich kümmern wir uns für Sie um die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, nehmen Ihre Interessen wahr, soweit Ihnen bußgeldbewehrtes oder gar strafbares Verhalten vorgeworfen wird und kümmern uns um Ihre Rechte als Käufer, Mieter, Leasingnehmer von Fahrzeugen und im fahrerlaubnisrechtlichen Bereich.

Die Unfallschadensregulierung ist eine Materie, die in die Hand des Spezialisten gehört. Es bedarf einiger Fachkenntnisse auf verkehrsrechtlichem Gebiet, damit Ihre Interessen bestmöglich wahrgenommen werden. Allzu schnell werden sonst immer wieder Schadenspositionen übersehen, nicht vollständig geltend gemacht oder nicht offensiv genug durchgesetzt. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der für Sie tätige Anwalt dieses Rechtsgebiet beherrscht. Daher sind Sie insoweit bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht bestens aufgehoben.

Im straf- und bußgeldrechtlichen Bereich kümmern wir uns um Ihre Interessen gegenüber dem staatlichen Verfolgungsinteresse. Auch hier ist Erfahrung und Sachkenntnis das A und O guter Fallbearbeitung. In unserer Kanzlei vertritt Sie hier Herr Rechtsanwalt Böltz, der als Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet ist.

Auch in den sonstigen verkehrsrechtlichen Bereichen wie im Kauf- und Werkvertragsrecht mit Kfz-Bezug, aber auch im Verkehrsverwaltungsrecht, wo es beispielsweise um Ihre Fahrerlaubnis gehen kann, finden Sie bei uns einen kompetenten und engagierten Ansprechpartner.

Gerne stehen wir für inhaltliche Fragen zur Verfügung.

Wir informieren Sie auch gerne über den möglichen Ablauf Ihres Falles und entstehende Kosten. Scheuen Sie sich nicht zu fragen.

Das Verkehrsrecht wird in unserer Kanzlei von
Herrn Rechtsanwalt Holger Böltz
bearbeitet.