Tübingen: 0 70 71 - 40 78 70 • Stuttgart: 0711 - 24 86 19 10
KONTAKT

Der Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben, trifft einen leider oft schneller, als man denkt. Ob und ggf. in welchem Umfang der Vorwurf sich letzten Endes bestätigt, dies haben auch Sie selbst zum Teil in der Hand.

Es empfiehlt sich, sich in solchen Fällen von Beginn an eines ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet, etwa eines Fachanwaltes für Strafrecht, zu bedienen. Die entscheidenden Weichen für den Verlauf eines Strafverfahrens werden nämlich nicht in der Hauptverhandlung vor Gericht gestellt, sondern ganz am Anfang des Ermittlungsverfahrens. Hier kann der Ohnmacht des Beschuldigten gegenüber dem für ihn undurchschaubaren Verfahren durch schnellstmögliche Akteneinsicht des Verteidigers begegnet werden. Auf dieser Grundlage kann dann das Verteidigungskonzept gemeinsam erarbeitet werden. Oft kann es schon durch einen frühzeitigen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden in diesem Verfahrensstadium erreicht werden, das Verfahren zu einem verträglichen Ende zu führen.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen ein Beschuldigter völlig unverschuldet in die Mühlen der Strafjustiz gerät. Diese Fälle sind durchaus nicht selten. Gerade dann benötigen Sie einen fachlich kompetenten, wenn nötig auch streitbaren, jedoch immer ausschließlich an Ihren Interessen orientierten Sachwalter Ihrer Interessen. Diese Kompetenz und das nötige persönliche Engagement finden Sie bei uns.

Gerade im Strafrecht ist die Wahl des richtigen Anwaltes in besonderem Maße Vertrauenssache. Ihr Anliegen ist zu wichtig, als dass Sie es einem Anwalt anvertrauen sollten, der sich „nebenher“ auch mit Strafrecht befasst.

Gerne stehen wir für inhaltliche Fragen zur Verfügung.

Das Strafrecht wird in unserem Büro von Herrn Rechtsanwalt Böltz bearbeitet.