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Sie wollen eine Immobilie veräußern oder erwerben? Sie wollen ein Erbbaurecht ausgeben oder begründen? Wir vertreten Sie bei der Aushandlung der Vertragsbedingungen.     

Sie wünschen, dass ein bereits vorliegender Vertragsentwurf von kompetenter Seite überprüft wird?

Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung übernehmen wir dies für Sie.

Wir informieren Sie gerne über den möglichen Ablauf Ihres Falles und entstehende Kosten. Scheuen Sie sich nicht zu fragen.

Das Grundstücksrecht wird in unserem Büro von
Herrn Rechtsanwalt Schilling
bearbeitet.