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KONTAKT

Im Gesellschaftsrecht sind wir überwiegend beratend und rechtsgestaltend tätig. So begleiten wir mittelständische Unternehmen bei Gründung, Umstrukturierungen (wie z. B. Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz) und der Unternehmensnachfolge.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht ist die Gründung sogenannter Familiengesellschaften zum Zwecke der Nachfolgeplanung bei größeren Vermögen.

Wir informieren Sie gerne über den möglichen Ablauf Ihres Falles und entstehende Kosten. Scheuen Sie sich nicht zu fragen.

Das Gesellschaftsrecht wird in unserem Büro von
Herrn Rechtsanwalt Schilling
bearbeitet.