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Familienrecht

Kinder

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst die Personensorge, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Erziehungsrecht, die Sorge in Ausbildungsangelegenheiten und die gesetzliche Vertretung.

Bei Geburt eines Kindes während der Ehe haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern steht das Sorgerecht der Mutter zu, es sei denn, es wurde eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben.

Bei Scheidung der Ehe verbleibt es in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht. Auf Antrag kann das Sorgerecht, oder auch nur Teile desselben, auf einen Elternteil übertragen werden, wenn das Kindeswohl dies gebietet.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist das Recht des Elternteils, bei dem die Kinder nicht leben, auf geregelten Kontakt zu seinem Kind. Ebenso hat das Kind ein Recht auf Kontakte zu diesem Elternteil.

Regelmäßige Kontakte sind wichtig, um die Beziehungen zwischen Eltern und Kind zu vertiefen. Wie die Kontakte ausgestaltet werden, hängt von verschiedenen Umständen, wie z. B. dem Kindeswillen, dem Alter des Kindes und den bisherigen Bindungen zu dem Kind ab. Auch wird die Ausübung des Umgangsrechts von anderen Umständen, wie der Entfernung zum Wohnort des Kindes beeinflusst werden.

Die Grundregel besagt, dass der Umgang alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag und während der hälftigen Ferienzeit stattfinden soll. Hiervon kann, je nach den Umständen des Einzelfalls, erheblich abgewichen werden.

Besteht Einigkeit bei der Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist eine gerichtliche Regelung nicht erforderlich. Im Streitfall kann das Umgangsrecht gerichtlich geregelt werden.